KEIN Makerspace-KOLab !!

Sat, 14. Mar 20


When?

Date: Saturday, 14. March 2020

Time: 15:30 o'clock


Where?

Location: UNI Koblenz, Gebäude F, Raum F139

Street: Universitätsstrasse 1

Zip and city: Koblenz


Info


Aufgrund der §§ 16 und 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20 Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) i. V. m. § 2 Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010, zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341), erlässt die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt Mayen-Koblenz, folgende
A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G:

1.Die Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen auf dem Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz mit einer Gesamtpersonenzahl über 75wird untersagt.
2.Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen mit einer erwarteten Gesamtpersonenzahl unter 75haben zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten („Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen", einzusehen unter www.rki.de).
3.Veranstalter von Veranstaltungen nach Nr. 2 haben gegenüber der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Kreisordnungsbehörde,Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz (Email: [email protected]), möglichst eine Woche vor Veranstaltungsbeginn die Einhaltung der o. g. Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts schriftlich zu bestätigen. Der Veranstalter ist darüber hinaus verpflichtet, Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse jedes Besuchers zu ermitteln und für diezuständige Behörde bereitzuhalten. Diese Angaben sind bis vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herauszugeben.
4.Diese Allgemeinverfügung gilt bis zum 20.4.2020. Sie erlischt, sobald eine gleichgerichtete Rechtsverordnung gem. § 32 IfSG durch das fachlich zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz erlassen wird. Es bleibt vorbehalten, diese Allgemeinverfügung zu ändern, zu verlängern oder um weitere Anordnungen zu ergänzen, wenn dies aufgrund neuer Erkenntnisse erforderlich ist.
Kreisverwaltung Mayen-KoblenzKoblenz, den 12.03.2020


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Written by Andidroid.

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